Anwaltskosten

… sind immer hoch! Guter Rat ist immer unerschwinglich!

Nicht unbedingt!

Eine fachliche, individuelle anwaltliche Beratung und die anwaltliche außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung bei Ihrem rechtlichen Anliegen sind natürlich nicht zum Nulltarif zu haben. Auch Gerichtsverfahren kosten Geld.

Super-Sale-Angebote oder Dumpingpreise kann ich Ihnen nicht anbieten, dafür aber eine hochqualifizierte, kompetente und engagierte Tätigkeit.

Ohne anwaltliche Unterstützung kann es im Einzelfall noch sehr viel teurer werden.

Die Vergütung der anwaltlichen Leistungen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, z. B. von der Höhe des sogenannten Streitwerts, von der Anzahl der Mandanten oder auch vom Umfang und Schwierigkeit der Mandatsbearbeitung sowie vom Ausgang eines Verwaltungsverfahrens bzw. eines gerichtlichen Prozesses.

In Deutschland ist die anwaltliche Vergütung gesetzlich festgelegt – im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Übersicht der Bundesrechtsanwaltskammer bietet hierzu eine erste Orientierung.

Im Einzelfall können auch davon abweichend Honorarvereinbarungen getroffen werden, z. B. über ein Pauschalhonorar.

Erstberatung

Für eine Erstberatung hinsichtlich Ihres rechtlichen Anliegens und eine erste detaillierte rechtliche Auskunft fallen, ohne eine gesonderte Vereinbarung, Gebühren in Höhe von 190,00 EUR bis maximal 210,00 EUR zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe an, ohne weitere Zusatzkosten.

In der Regel rechne ich die Erstberatung nach einer gesonderten Vereinbarung ab. Dabei orientiert sich die Höhe der Vergütung an der Komplexität des Sachverhalts sowie an der Dauer und dem Umfang der Beratung. Der Gebührenrahmen erstreckt sich dabei von 50,00 EUR bis zu maximal 190,00 EUR zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

Rechtsschutzversicherung

Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Ihr Kostenrisiko kann damit minimiert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihr konkretes rechtliches Anliegen eine sogenannte Rechtsschutzzusage erteilt. In diesem Fall übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung den Hauptteil oder die gesamten anfallenden Kosten.

Ihre Kostentragungspflicht kann sich aber auf den Betrag der sogenannten Selbstbeteiligung erstrecken, die ich Ihnen direkt in Rechnung stelle. Die Höhe dieses Betrages können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen.

Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch bei der Einholung der Rechtsschutzzusage.

Beratungs-/ Prozesskostenhilfe

Auch in den Fällen, in denen Ihre Vermögensverhältnisse den Gang zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin nicht zulassen, sind Sie weder schutz- noch rechtlos.

Beratungshilfe wird gewährt für die anwaltlichen Gebühren, die für eine Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich anfallen.

Um Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie vor dem Erstgespräch mit Ihrer Rechtsanwältin einen Antrag auf Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht stellen. Wird Ihnen die Beratungshilfe gewährt, erhalten Sie einen sogenannten Beratungshilfeschein (2-fach). Das bedeutet, Sie zahlen jetzt für die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit derzeit nur einen Betrag in Höhe von 15,00 EUR.

Prozesskostenhilfe kann eine finanzielle Unterstützung bei einem gerichtlichen Verfahren zur Rechtsverteidigung bzw. zur Rechtsverfolgung sein. Füllen Sie hierfür den Antrag für Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe aus. Das ausgefüllte und von Ihnen unterzeichnete Formular verbunden mit allen entsprechenden Nachweisen zu Ihren Vermögensverhältnissen bringen Sie bitte zum Termin mit. Diese Unterlagen müssen von mir zwingend zusammen mit einer Darstellung, aus der sich eine gewisse Erfolgsaussicht für Ihr Anliegen ergibt, beim entsprechenden Gericht eingereicht werden.

Ich stehe für höchste Kostentransparenz und informiere Sie vorab über die Höhe der möglicherweise anfallenden Kosten.

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