Anwaltskosten
… sind immer hoch! Guter Rat ist immer unerschwinglich!
Nicht unbedingt!
Eine fachliche, individuelle anwaltliche Beratung und die anwaltliche außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung bei Ihrem rechtlichen Anliegen sind natürlich nicht zum Nulltarif zu haben.
Die Vergütung der anwaltlichen Leistung bestimmt sich insbesondere nach der Höhe des Gegenstandswertes sowie nach dem Umfang, der Schwierigkeit und der Dauer der Mandatsbearbeitung bzw. der Bedeutung der Angelegenheit.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt die Mindestgebühren der Vergütung des Anwalts fest. Geringere Gebühren darf der Anwalt nicht verlangen. Höhere Gebühren dürfen auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung gefordert werden. Der Abschluss einer derartigen Vereinbarung ist insbesondere in den Fällen geboten, in denen die gesetzlichen Mindestgebühren zu einer nicht leistungsgerechten Vergütung des Anwalts führen, beispielsweise bei einem geringen Gegenstandswert, bei notwendigen Auseinandersetzungen mit Sachverständigengutachten, umfangreichen Akteninhalten, usw.
Erstberatung
Die anwaltliche Erstberatung besteht den Grunde nach aus einem Mandantengespräch, in dem der konfliktbelastete Sachverhalt rechtlich bewertet wird. Die anwaltliche Erstberatung dient dazu, das Anliegen des Mandanten zu analysieren und dahingehend gegebenenfalls Strategien zu entwickeln, die zu einer Lösung des Konflikts möglicherweise beitragen können, die der Mandant ohne Anwalt umsetzen kann.
Die anwaltliche Vergütung orientiert sich auch hier am Umfang, der Komplexität und der Dauer des Mandantengesprächs. Das RVG sieht in diesem Fall eine anwaltliche Vergütung von 249,90 EUR inkl. Umsatzsteuer vor. Ebenso besteht die Möglichkeit auf der Grundlage einer Vereinbarung die anwaltliche Erstberatung angemessen zu vergüten.
Rechtsschutzversicherung
Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Ihr Kostenrisiko kann dadurch reduziert werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Anliegen in ein von Ihnen versicherten Rechtsbereich einzuordnen ist. Informationen erhalten Sie hierzu direkt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Ist Ihr Anliegen rechtsschutzversichert und wird eine Deckungszusage erteilt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung sowohl die Vergütung des Anwalts als auch die anfallenden Gerichtskosten. Die Höhe der Anwaltsvergütung, die die Rechtsschutzversicherung trägt, basiert auf den vertraglichen Vereinbarungen, die Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung geschlossen haben.
Zumeist übernimmt die Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der Anwaltsvergütung nur die gesetzlichen Gebühren. Zudem sind Rechtsschutzversicherungen zum größten Teil, trotz Deckungszusage, nicht bereit, Auslagen auszugleichen. Zu derartigen Auslagen gehören beispielsweise Fahrtkosten für Termine, die zur Mandatsbearbeitung außerhalb der Kanzlei stattfinden (u.a. Gerichtstermine), Parkgebühren, Kosten für einen Sachverständigen, den der Mandant für sein Anliegen zweckmäßigerweise beauftragt, Gebühren für eine erforderliche Akteneinsicht, Adressermittlungen oder Auszüge aus dem Grundbuch, für Kopie, usw..
Sollten unsere Gebühren höher sein, ist der Mandant verpflichtet, diese Differenz, die auch höher als die, mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung liegen kann, selbst zu tragen.
Beratungs-/ Prozesskostenhilfe
Auch in den Fällen, in denen Ihre Vermögensverhältnisse den Gang zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin nicht zulassen, sind Sie weder schutz- noch rechtlos.
Beratungshilfe wird gewährt für die anwaltlichen Gebühren, die für eine Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich anfallen.
Um Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie vor dem Erstgespräch mit Ihrer Rechtsanwältin einen Antrag auf Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht stellen. Wird Ihnen die Beratungshilfe gewährt, erhalten Sie einen sogenannten Beratungshilfeschein (2-fach). Das bedeutet, Sie zahlen jetzt für die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit derzeit nur einen Betrag in Höhe von 15,00 EUR.
Prozesskostenhilfe kann eine finanzielle Unterstützung bei einem gerichtlichen Verfahren zur Rechtsverteidigung bzw. zur Rechtsverfolgung sein. Füllen Sie hierfür den Antrag für Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe aus. Das ausgefüllte und von Ihnen unterzeichnete Formular verbunden mit allen entsprechenden Nachweisen zu Ihren Vermögensverhältnissen bringen Sie bitte zum Termin mit. Diese Unterlagen müssen von mir zwingend zusammen mit einer Darstellung, aus der sich eine gewisse Erfolgsaussicht für Ihr Anliegen ergibt, beim entsprechenden Gericht eingereicht werden.